Berufsbild des Steuerberaters

Steuerberater werden unterschätzt – das liegt nicht zuletzt an ihrer Berufsbezeichnung. Denn tatsächlich kümmern sich Steuerberater um weit mehr als die rein steuerlichen Angelegenheiten ihrer Mandanten.

Ein großer Teil der Tätigkeit heutiger Steuerberatungskanzleien besteht in der Betreuung und Erledigung des Rechnungswesens und der Lohnbuchhaltung für Mandantenunternehmen. Mit diesen Dienstleistungen erwirtschaften sie zwischen 30 und 40 Prozent ihres Umsatzes. Während sich darum überwiegend die Mitarbeiter der Kanzlei kümmern, ergeben sich aus der tiefen Kenntnis der wirtschaftlichen Situation und der gleichzeitig hohen betriebswirtschaftlichen Kompetenz des Steuerberaters eine Vielzahl von Beratungsfeldern und Betätigungsmöglichkeiten.

So sind Steuerberater heute nicht nur geschätzte Ratgeber bei kurzfristigen unternehmerischen Entscheidungen wie etwa Investitionen, sondern begleiten auch die zentralen strategischen Fragen wie etwa die Unternehmensnachfolge oder den Krisenfall. Daneben fungieren sie je nach Spezialisierung als Testamentsvollstrecker, Steuerstrafverteidiger, Gründungs- oder Prozessberater, Treuhänder, Sachverständiger oder Dozent.

Ähnlich wie bei den Rechtsanwälten besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit zu einer Weiterqualifikation, die mit dem Erwerb der Fachberaterbezeichnung abschließt. Derzeit ist das in elf Disziplinen (unter anderem Internationales Steuerrecht, Rating, Unternehmensnachfolge und Sanierung) möglich. Weitaus häufiger als der Fachberatertitel findet sich aber die Doppelqualifikation zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die für Wirtschaftsprüfer zwingend ist, da die Bestellung den Steuerberatertitel voraussetzt – oder zum Steuerberater und Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht.

 

Selbstständig, mit Partner oder angestellt

Die Berufsausübung findet dabei unabhängig von einer etwaigen Spezialisierung oder Doppelqualifikation entweder als Selbstständiger in eigener Kanzlei, im Verbund mit Partnern oder als Angestellter in einer größeren Einheit statt. Derzeit sind rund zwei Drittel der Steuerberater in Deutschland selbstständig tätig, die Hälfte aller gut 80.000 Steuerberater führt eine Einzelkanzlei. In den vergangenen Jahren manifestierte sich ein Trend hin zu größeren Einheiten und Zusammenschlüssen, die Selbstständigenquote sinkt dagegen leicht.

Steuerberater unterliegen als Angehörige der verkammerten freien Berufe einem besonderen Berufsrecht, dem Steuerberatungsgesetz. Es regelt nicht nur den Berufszugang, sondern gibt etwa auch den Rahmen für die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten der Kanzlei- und Sozietätsgründung vor oder beschränkt die Dienstleistungen, die Steuerberater im Rahmen ihrer Berufsausübung als vereinbare Tätigkeiten überhaupt anbieten dürfen. Auch der Außenauftritt ist reglementiert, zudem gibt die Steuerberatervergütungsverordnung vor, wie die Leistungen abgerechnet werden. Letzteres steht allerdings derzeit in der Europäischen Union ebenso auf dem Prüfstand wie die Vorschriften zum Berufszugang, die momentan keinerlei Anerkennung von ausländischen Qualifikationen vorsehen.