Der Steuerberater als Sachverständiger und Gutachter

Sowohl Mandanten als auch Gerichte und Behörden können Steuerberater als Sachverständige beauftragen. Dabei beurteilen Berater Sachverhalte aus ihrem gesamten Spektrum von Steuern, Rechnungswesen und unternehmerischen Fragen.

Ein gängiges Feld, in dem Steuerberater als Sachverständige auftreten, sind Honorarstreitigkeiten oder Haftungsprozesse von Kollegen. Das jeweilige Gericht beauftragt in solchen Fällen die Steuerberaterkammer mit der Erstellung eines Gutachtens, das diese wiederum von einem ihrer Mitglieder erarbeiten lässt. Gelegentlich fragen Gerichte auch bei der Industrie- und Handelskammer nach. Der formelle Weg sieht vor, dass die Gerichtsakten in anonymisierter Form mit der Bitte übergeben werden, einen geeigneten Sachverständigen für den betreffenden Fall zu finden. Häufig allerdings greifen Gerichte und Behörde schlichtweg auf diejenigen Sachverständigen zurück, die sich über die Jahre hinweg bereits mehrfach durch ihre zuverlässige Arbeit empfohlen haben.

Neben der Verfassung eines unabhängigen, objektiven Gutachtens kann ein Sachverständiger auch zur mündlichen Verhandlung geladen werden, um seine Sicht der Dinge zu erläutern. Anders als Wirtschaftsprüfer werden Steuerberater vor Gericht auch vereidigt, da die berufsrechtliche Versicherung, die Pflichten eines Steuerberaters gewissenhaft zu erfüllen, die Vereidigung nicht ersetzt. Vom Gericht bestellte Sachverständige erhalten als Vergütung ein Stundenhonorar für ihre Leistungen, Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für besondere Aufwendungen.

 

Privatrechtliches Gutachten im Mandantenauftrag

 

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass der Steuerberater vor Gericht im Auftrag einer Partei tätig wird. In diesem Fall handelt es sich dann um ein privatrechtliches Mandat, das entsprechend vom Mandaten entgolten wird. Dazu gibt es eine eigene Regelung in der Steuerberatervergütungsverordnung. Grundsätzlich gelten bei der Ausfertigung eines Gutachtens im Mandantenauftrag die Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

Wenn nicht nur ein Mandant, sondern verschiedene Beteiligte die Beurteilung durch den Sachverständigen wünschen, dann ist dies häufig ein sogenanntes Schiedsgutachten. Dabei einigen sich die Parteien auf einen gemeinsamen Steuerberater und vereinbaren im Vorfeld, sein fachliches Gutachten als verbindlich anzuerkennen. Dementsprechnd schulden beide Auftraggeber das Honorar, sondern nichts anderes vereinbart wurde. Ein wesentlicher privatrechtlicher Bereich, in dem die Kompetenz des Steuerberaters als Sachverständiger zum Tragen kommt, ist zudem die Unternehmensbewertung.

Doch nicht nur uneinige Mandanten, Gerichte oder Verwaltungsbehörden, sondern auch die Staatsanwaltschaft und andere Ermittlungsbehörden wenden sich an Steuerberater. Das kann bei steuerstrafrechtlichen Verfahren, bei Geldwäsche oder anderen wirtschaftskriminellen Handlungen der Fall sein. Auf Ladung der Staatsanwaltschaft müssen Steuerberater vor Gericht erscheinen und ihr Gutachten erstatten.