Rechnungswesen und betriebliche Steuererklärungen

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einer ordnungsgemäßen Buchführung und zur Abgabe betrieblicher Steuererklärungen. Für beides sorgen Steuerberater gleichermaßen.

Egal, ob Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung – die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen ihre Gewinne korrekt versteuern können, ist eine lückenlose und möglichst fehlerfreie Buchführung. Dabei ist es nicht nur die Aufgabe des Steuerberaters, die dafür erforderlichen Konten einzurichten. Bei größeren Unternehmen mit eigener Buchhaltungsabteilung kommt dem Steuerberater die Funktion zu, die unternehmenseigene interne Buchführung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, spätestens ehe vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung auf ihrer Grundlage erstellt wird.

Für kleinere Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung übernimmt die Steuerberatungskanzlei das Rechnungswesen vollständig. Dem Unternehmen verbleibt lediglich die Aufgabe, seine Belege, also die Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder Quittungen, strukturiert und regelmäßig zu erfassen und sie zur Weiterverarbeitung an den Steuerberater zu übergeben. Dessen Mitarbeiter verbuchen die Belege und bedienen sich dazu insbesondere auch der Daten, die sie automatisiert über eine elektronische Schnittstelle vom Bankkonto des Mandanten abrufen.

Einmal im Quartal ist dann die Umsatzsteuervoranmeldung fällig, am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss oder eine EÜR, deren Ergebnisse dann als betriebliche Steuererklärungen elektronisch ans Finanzamt übertragen werden. Unternehmen sind schon länger verpflichtet, ihre Steuererklärungen in elektronischer Form zu übertragen, mittlerweile gilt dies auch für die Übermittlung der Unternehmensbilanz; dieser Vorgang, den die Steuerberater übernehmen, wird als E-Bilanz bezeichnet.

 

 

Digitalisierung verändert Prozesse radikal

Die zunehmende Digitalisierung spielt nicht nur in der Kommunikation mit den Finanzbehörden eine Rolle, sondern verändert auch die Buchführungsprozesse in der Kanzlei elementar. Mit dem neuen Rechnungsstandard ZUGFeRD wird es möglich, dass Unternehmen elektronische Rechnungen künftig nicht mehr nur als Dokumente austauschen können, sondern auch gleichzeitig als standardisierten Datensatz. Letzterer fließt denn ebenso automatisch wie die Kontodaten ins Rechnungswesen ein. Damit ist die Buchführung vollständig digitalisiert.

Noch allerdings hat sich der Standard nicht durchgesetzt, die Steuerberatungskanzleien arbeiten daher mit drei Arten von Belegen parallel: Papierrechnungen und Quittungen, „normalen“ pdf-Rechnungen sowie Rechnungen mit Datensatzanhang. Künftig wird dies sicher nicht mehr in dieser Form notwendig sein, manche Experten prognostizieren gar, dass Rechnungen künftig über die Datendrehscheibe Finanzamt ausgetauscht werden könnten. Für die Steuerberater hat dies die Konsequenz, dass sie ihre Mandanten bei den Umstellungsprozessen begleiten und gleichzeitig selbst von administrativen Tätigkeiten entlastet werden. Fragen zur Prozessgestaltung im Rechnungswesen des Mandanten und dessen Steuergestaltung rücken damit immer stärker in den Mittelpunkt der Beratungstätigkeit.