Der Weg in die Selbständigkeit als Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters ist traditionell durch die Freiberuflichkeit gekennzeichnet, und seine Ausübung findet klassischerweise in eigener Praxis statt. Den Einstieg finden Berater entweder über eine Neugründung oder über einen Kauf.

Ein überwiegender Teil der Berufsangehörigen ist heute selbstständig; die Quote liegt aktuell bei 70,2 Prozent, lediglich 29,8 Prozent der Steuerberater arbeiten im Angestelltenverhältnis. Allerdings ist in den vergangenen Jahren insbesondere die Zahl der Syndikussteuerberater gewachsen, während die Zahl der Einzelpraxen und beruflichen Zusammenschlüsse leicht gesunken ist.

Ursächlich dafür ist vor allem die Tatsache, dass neu bestellte Steuerberater heute eine Vielzahl von Optionen mit einem durchaus attraktiven Gehaltsrahmen vorfinden, und die Selbstständigkeit nur noch eine von mehreren Alternativen ist. Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis birgt sie zudem nicht unerhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken.

Dennoch wollen nach wie vor viele junge Steuerberater selbstständig arbeiten und in ihrer eigenen Kanzlei ihre unternehmerischen Vorstellungen verwirklichen. Der Weg dazu führt entweder über eine komplette Neugründung oder aber über die Nachfolge beziehungsweise den Kauf einer bestehenden Kanzlei.

 

Weniger Kapital bei Neugründung

Die Option der Neugründung besticht vor allem durch ihren geringen Finanzierungsaufwand. Jedoch birgt sie im Vergleich zum Kauf auch das Risiko, dass die Erträge in den Anfangsjahren eher mager ausfallen, während der unternehmerische Aufwand insbesondere für den Aufbau eines Mandantenstamms und die Etablierung von geeigneten Prozessen hoch ist. Auch geeignetes Fachpersonal zu finden, ist derzeit eher schwierig. Gleichzeitig gilt natürlich, dass ein Gründer von Beginn an seine Kanzlei so gestaltet, wie er es sich vorstellt und bei erfolgreichem Verlauf sicherlich nach mehreren Jahren über die für sich perfekte Kanzlei verfügt.

Schneller am Ziel ist, wer eine bestehende Kanzlei erwirbt. Hier hat sich der Markt in den vergangenen Jahren zugunsten der Käufer verändert; die Zahl der Interessenten sinkt, die Anzahl von Kanzleien auf dem Markt steigt. Das liegt vornehmlich an der Überalterung des Berufsstands. Für die Zukunft lassen sich mit Blick auf die Tatsache, dass ein Viertel der Berufsangehörigen bereits älter als 60 Jahre ist, eher fallende Preise prognostizieren. Allerdings handelt es sich dennoch um einen Finanzierungsaufwand in einer Größenordnung, die etwa dem Jahresumsatz der zu erwerbenden Kanzlei entspricht.

 

Vorsicht beim Ausstieg

Wer sich – in welcher Form auch immer – selbstständig macht, verlässt im Normalfall zunächst eine bestehende Kanzlei. Dabei ist zu beachten, dass in der Regel ein Mandatsschutz vereinbart wird, die Vertragsstrafen bei Missachtung entsprechen einem oder mehreren Jahresumsätzen, die mit dem betreffenden Mandanten erwirtschaftet werden.