Steuerberater und Werbung

Auch Steuerberater dürfen und müssen werben. Denn wie in vielen Branchen informieren sich potenzielle Mandanten heute zunächst im Internet.

Das Berufsrecht setzt den Möglichkeiten, wie Steuerberater für ihre Dienstleistung werben dürfen, enge Grenzen. Noch immer gelten die Grundsätze, dass die Darstellung stets sachlich sein muss, keine unwahren Dinge behaupten darf, nicht reklamehaft sein und nicht auf die Gewinnung eines einzelnen Mandats abzielen darf. Tatsächlich stellt für Fachleute sicherlich schon das Begriffspaar „Werbung“ und „sachlich“ einen Widerspruch dar. Regelrecht realitätsfern wird das Berufsrecht aber, wenn es im Rahmen der Vorschrift des § 9 BOStB in letzter Konsequenz verlangt, dass Steuerberater die Weiterempfehlung durch Mandanten unterbinden sollen.

Tatsächlich ist die Realität heute eine ganz andere: Mandanten empfehlen selbstverständlich ihren Steuerberater auf die konkrete Anfrage eines Bekannten hin für eine bestimmte Aufgabe. Von dieser Praxis lebt das Wachstum der meisten Kanzleien; immer wichtiger wird daneben die gezielte Werbung im Internet mittels eigener Homepage, sozialer Netzwerke oder google AdWords.

Bei der Vermarktung im Internet spielt nicht nur das Berufsrecht eine Rolle, sondern auch die allgemeinen Regelungen des Wettbewerbs-, Datenschutz- und Telemedienrechts kommen zum Tragen. Die noch simpelste Pflicht ist es, ein vollständiges Impressum sowie eine Datenschutzerklärung in die Homepage zu integrieren. Unabhängig von einem etwaigen Bußgeld drohen Ansprüche von Wettbewerbern. Denn wenn Steuerberater heute aus datenschutzrechtlichen Gründen Schwierigkeiten bekommen, dann sind es mehrheitlich Beraterkollegen und nicht Mandanten, die vermeintliche Versäumnisse anzeigen.

Neben den Möglichkeiten, die das Internet bietet, setzen Kanzleien nach wie vor auch auf den Printbereich und werben mittels klassischer Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Dies gilt insbesondere für das Mitarbeitermarketing. Da die Branche bereits stark unter dem Mangel geeigneter Fachkräfte leidet, gewinnt dieser Bereich derzeit stark an Bedeutung.

Vereinzelt setzt der Beruf auch auf Außenwerbung und präsentiert sich und seine Leistungen an U-Bahnhaltestellen, auf Straßenbahnen oder Einkaufwägen. All dies wird seitens der Kammern geduldet, sofern der Grundsatz der Sachlichkeit und der Angemessenheit im Hinblick auf das seriöse Image des Berufes gewahrt bleibt.