Steuerberaterhaftung - Zivil- und strafrechtliche Risiken der Tätigkeit

Fristversäumnisse des Steuerberaters sind die häufigste Ursache für Haftungsfälle. Doch auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

Die Hauptfehlerquellen des Steuerberaters liegen nicht etwa nur in riskanten Gestaltungshinweisen, sondern im Steuerrecht selbst, das beständig komplexer wird und durch seine Fülle von Urteilen, BMF-Schreiben und Gesetzesänderungen gerade die Generalisten über den Beratern vor große Herausforderungen stellt. Die Folge sind ein hoher Fortbildungsdruck und häufige Änderungen im Bearbeitungsablauf. Daraus resultieren dann zum Beispiel Fristversäumnisse, Fehler bei Wiedereinsetzungsanträgen, falsche Gestaltungshinweise oder unterlassene Anträge auf verbindliche Auskunft.

Neben dem Steuerrecht bieten auch die Randbereiche der Beratung, etwa bei der Unternehmensnachfolge oder der Restrukturierung, immer wieder Fehlerquellen, deren Ursache häufig mangelnde Kompetenz ist.

 

Mandant muss Schaden nachweisen

Für zu viel gezahlte Steuern, Prozesskosten oder Bußgelder können Mandanten dann Schadenersatz von ihrem Steuerberater verlangen. Der Steuerberater haftet, wenn ihm zum Beispiel objektiv fehlerhafte, steuerschädliche Ratschläge, fehlende Kenntnisse des Steuerrechts, eine mangelnde Fortbildung, eine lückenhafte Sachverhaltsaufklärung, die Unterlassung von Hinweisen auf steuerliche Sparmöglichkeiten oder die Unterlassung von Hinweisen auf steuerliche Risiken bei Gestaltungsmöglichkeiten nachgewiesen werden können.

Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung kommt in der Regel für die Schäden auf – aber nur, wenn der Berater die Versicherung spätestens innerhalb einer Woche über einen etwaigen Schadensfall informiert hat. Als solcher gilt bereits das Bemerken eines Firstversäumnisses. Üblich ist eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Von der Versicherung gedeckt sind in der Regel auch Schäden, die über die reine Steuerberatung hinausgehen, sofern sie im Rahmen berufsüblicher Beratungsleistungen erbracht worden sind.

Die Haftung generell ausschließen kann ein Steuerberater nicht, das Steuerberatungsgesetz erlaubt ihm aber, sie unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen. Ein wichtiger Schutz gegen spätere Haftungsfälle ist neben einer sauberen Organisation der Kanzlei insbesondere die Auftragsklarheit, die geschaffen wird, wenn Vereinbarungen detailliert schriftlich festgehalten werden.

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen kommt auch das Strafrecht immer wieder zum Einsatz; regelmäßig werden Steuerberater rechtskräftig verurteilt. Strafrechtlich Relevantes kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn der Steuerberater wissentlich falsche Bilanzen oder Vermögensaufstellungen erstellt, um Dritte zu täuschen, oder bei einem insolventen Unternehmen noch kurzfristig seine Honoraransprüche realisiert. Ein wichtiges Risiko stellen zudem Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche dar.