Berufszugang über die Praxis

Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte oder Bilanzbuchhalter können ohne Studium das Steuerberaterexamen absolvieren und so Steuerberater werden. Dafür benötigen sie eine Reihe von Berufsjahren.

Wer als Steuerfachangestellter in den Beruf des Steuerberaters strebt, der kann sich nach einer berufspraktischen Tätigkeit von zehn Jahren zur  Steuerberaterprüfung anmelden. Wer bereits Steuerfachwirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter ist, dem genügen sieben Jahre. Auch andere Berufsausbildungen können den Voraussetzungen genügen, die die Steuerberaterkammern an die Zulassung zum Examen stellen. Ob die jeweilige Berufsausbildung die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet verbindlich die zuständige Steuerberaterkammer. Auf Antrag erteilt sie darüber eine verbindliche Auskunft.

 

Mindestens 16 Stunden wöchentlich

Die Zeitspanne der geforderten berufspraktischen Tätigkeit beginnt ab Ausbildungsende zu laufen. Die Tätigkeit muss auf dem „Gebiet der von den Bundes- oder Länderfinanzbehörden verwalteten Steuern“, wie es im Steuerberatungsgesetz heißt, nachgewiesen werden. Das ist in aller Regel eine Steuerberatungskanzlei.

Zu beachten ist, dass die Tätigkeit dabei in einem Umfang von mindestens 16 Stunden wöchentlich ausgeführt worden sein muss. Das gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Zeiträume, in denen weniger gearbeitet wurden, werden nicht anerkannt. Kein Problem ist es hingegen, wenn der Bewerber neben der einschlägigen noch andere Tätigkeiten ausgeführt hat.

 

Prüfung durch Steuerberaterkammer

Ist die Tätigkeit im geforderten Umfang nachgewiesen, kann sich der Bewerber zum Steuerberaterexamen anmelden. Dieses ist bundeseinheitlich und wird durch die regionalen Steuerberaterkammern organisiert. Bewerber, die aus der Berufspraxis kommen, absolvieren dieselbe Prüfung wie diejenigen mit Hochschulstudium.

Die Durchfallquoten beim Examen sind regelmäßig hoch und pendeln zwischen 40 und 50 Prozent. Nach bestandener Prüfung und entsprechender persönlicher Eignung verleihen die Steuerberaterkammern den Titel eines Steuerberaters und bestellen den Betreffenden. Einen Unterschied zwischen denjenigen, die über ein Hochschulstudium und eine verkürzte praktische Zeit in den Beruf kamen und denjenigen, die kein Studium absolviert haben, gibt es nicht.

Allerdings wird in jüngster Zeit häufiger darüber debattiert, den Zugang über die Praxis zugunsten einer Vollakademisierung des Berufsstands abzuschaffen.