Werbung im Internet

Ist eine eigene Fanpage noch sachlich oder schon reklamehaft? Das werden bald Richter beurteilen, denn wie Steuerberater im Internet werben dürfen, entscheiden sie.

Vieles an der herrschenden Meinung zum Thema erlaubtes Onlinemarketing erinnert heute noch an die Zeit, in der Steuerberatern die Größe ihres Kanzleischildes vorgeschrieben war. So erklärte es das Landgericht Hannover in 2009 für unzulässig, als Domainnamen die Kombination Steuerberater + Ortsnamen zu verwenden, da dies eine vermeintliche Spitzenstellung vermittle. Der Bundesgerichtshof revidierte dieses Urteil später. Noch immer gilt auch vergleichsweise unwidersprochen, dass eine Verlinkung auf gewerbliche Seiten berufsrechtswidrig sein soll. Auch Banner seien immer noch generell verboten.

Das verträgt sich freilich schlechterdings mit der Wirklichkeit des Web 2.0 nicht mehr. So werden künftig auch verständige Richter gefragt sein, Klarheit in die diffusen Interpretationen des Berufsrechts im Hinblick auf neue technische Entwicklungen zu bringen.

Bis dahin gilt, dass Steuerberater ungeachtet des ungeklärten rechtlichen Rahmens ungemein vom Onlinemarketing profitieren, da potenzielle Neumandanten generell zunächst im Netz recherchieren und vielfach vernetzt sind. Entsprechend vielfältig sind heute die Möglichkeiten: Suchmaschinenmarketing, Social Media-Marketing oder Steuerberaterapp erfüllen alle denselben Zweck.

Zentraler Erfolgsfaktor ist neben einer überzeugenden Homepage vor allem das Suchmaschinenmarketing der Kanzlei. Beeinflusst wird das Googleranking heute von einer Vielzahl von Faktoren; der Sichtbarkeit kostenpflichtig auf die Sprünge lässt sich mit bezahlten Platzierungen, den Google AdWords, helfen. Da die Tools zur Suchmaschinenoptimierung immer komplexer werden, greifen Kanzleien oftmals auf externe Unterstützung zurück.

In Eigenregie betreiben innovative Kanzleien dagegen heute Social Media Marketing. Facebook, Twitter, Xing oder Google+  dienen dabei nicht nur der Mandantenbindung, sondern verbessern gleichzeitig das Googleranking. Interaktive Inhalte – zum Beispiel Umfragen – und die richtige Uhrzeit generieren viele Nutzer.

Ebenfalls primär der Mandantenbindung dienen Steuerberaterapps. Mittels dieser bleiben Berater und Mandanten nicht nur in Kontakt, sondern können die Zusammenarbeit qualitativ verbessern: Mandanten erhalten Auswertungen und Hinweise direkt in Echtzeit; Nichtmandanten versorgen Steuerberater via App mit aktuellen Steuernews oder Gestaltungshinweisen und schaffen sich so einen Marketingvorsprung.