Allein oder mit Partner

In einer Partnerschaft gelingt es leichter, die Führung der Kanzlei mit den vielfältigen spezifischen Fachfragen zu vereinbaren. Doch dazu ist auch Kompromissbereitschaft notwendig.

Ein Blick in die Berufsstatistik der Steuerberater offenbart, dass es seit etlichen Jahren einen Trend hin zu Zusammenschlüssen gibt. Das Steuerrecht wird immer komplexer, die Anforderungen der Mandanten wachsen, internationale Bezüge kommen hinzu. Ein Einzelberater kann dieses Spektrum kaum noch abdecken, es sei denn, er spezialisiert sich oder setzt auf ein Netzwerk.

Viele Berater sind aus diesem Grund in den vergangenen Jahren eine Partnerschaft eingegangen. Ein weiterer Beweggrund für viele war zudem die hohe Arbeitsbelastung, die mit der Führung einer Einzelkanzlei verbunden ist. Zwei oder mehrere Partner teilen sich im Rahmen einer Partnerschaft nicht nur die Fachgebiete, sondern auch die Führungsaufgaben. Zudem ist die Vertretung bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit kein Problem.

 

Den Ausstieg regeln

Auf der anderen Seite steht freilich die Tatsache, dass innerhalb von Partnerschaften immer auch Meinungsunterschiede auftreten. Dass diese nicht immer harmonisch geklärt werden können, zeigt die Zahl der Partnerschaften, die wieder aufgelöst wird. Wer als Steuerberater seine Kanzlei mit einem Partner führen möchte, sollte dabei darauf achten, dass die Persönlichkeiten zusammenpassen und die Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung funktionieren.

Neben diesem emotionalen Aspekt sollte ein weiterer wesentlicher Nachteil der Partnerschaft bedacht werden: Immer dann, wenn die Partner nicht zum gleichen Zeitpunkt aus dem Berufsleben oder aus der Partnerschaft aussteigen wollen, wird sich die Frage stellen, auf welche Weise derjenige, der früher aufhören will, abgegolten werden kann. Der Partnerschaftsvertrag sollte daher von vornherein ein Exit-Szenario enthalten.

Auch nicht unwesentlich ist, die Tatsache zu bedenken, dass Anteile generell schwerer verkäuflich sind als komplette Einheiten. Die Hälfte einer Zweierkanzlei ist auf dem Markt immer weniger wert als eine Einerkanzlei derselben Größenordnung.

 

Partnerschaftsgesellschaft

Wen das nicht schreckt, der kann mit dem richtigen Partner seine beruflichen und insbesondere fachlichen Ambitionen sicherlich in einem Zusammenschluss besser verwirklichen als in der Einzelkanzlei. Das Berufsrecht hat dies vor einigen Jahren zudem dadurch erleichtert, dass im Rahmen der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft jeder Partner nur noch für diejenigen beruflichen Fehler haftet, die er selbst verursacht hat.