Steuerberater als Sanierungsberater

Sanierungsberatung ist für viele Steuerberater schon allein als Geschäft in eigener Sache wichtig. Denn jedes liquidierte Unternehmen bedeutet den Wegfall eines Mandats.

Sanierungsberatung ist eines der Felder, auf dem sich Steuerberater heute im Rahmen von Fachberaterlehrgängen weiterqualifizieren können. Entsprechende Zertifikate verleiht der Deutsche Steuerberaterverband. Zur Sanierungsberatung zählt die umfassende Betreuung von Unternehmen in der wirtschaftlichen Schieflage. Dazu gehört die Entwicklung eines Sanierungskonzepts und dessen Umsetzung ebenso wie eine integrierte Finanzplanung, die Chancen und Risiken der Unternehmensplanung analysiert und eine realistische Einschätzung des Finanzierungsbedarfs enthält.

Sanierungsberater erarbeiten aber nicht nur Konzepte, sondern kümmern sich auch um eine geeignete Bankstrategie und begleiten ihre Mandanten zu den Verhandlungen über die Möglichkeiten der Refinanzierung oder Neufinanzierung. Kreditverträge werden überprüft oder neu geordnet, potenzielle Investoren gesucht. Restrukturierungsprozesse beinhalten häufig auch Personalentscheidungen und damit verbundene arbeitsrechtliche Fragestellungen. Dies verdeutlicht, dass Steuerberater als Sanierungsberater in vielen Fällen mit anderen Berufs- und Entscheidungsträgern kooperieren müssen und daher im Idealfall über besondere kommunikative und organisatorische Fähigkeiten verfügen.

 

Insolvenzverwaltung als Spezialfeld

Wer sich als Sanierungsberater profiliert, bietet häufig auch die Insolvenzverwaltung als Beratungsfeld mit an. Im Unterschied zu ersterer geht es dabei aber nicht um eigene Mandanten, die gegebenenfalls schon lange Jahre betreut werden, sondern um fremde Unternehmen. Es sind nämlich die Insolvenzgerichte, die einen Insolvenzverwalter nicht nur ernennen, sondern auch beaufsichtigen.

Wesentliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse zu ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Daneben urteilt er darüber, ob das Unternehmen eine Zukunftsperspektive hat oder nicht. Ist dem so, stellt er einen Insolvenzplan zur Rettung auf. Das Schwierigste an der Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist sicherlich, dass er allen Parteien gleichzeitig gerecht werden muss: dem insolventen Unternehmen, den Gläubigern sowie dem Gericht.

 

Haftungsrisiko bei Krisenmandaten

Ein Insolvenzverfahren wird auf Antrag beim Amtsgericht dann eröffnet, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Beantragen kann dies sowohl das Unternehmen selbst, als auch seine Gläubiger. Wichtig ist zu wissen, dass Unternehmer verpflichtet sind, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist – und zwar spätestens binnen drei Wochen. Unterlassen sie dies, verwirklichen sie den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen.

Nicht selten ist Unternehmern die eigene Überschuldung aber selbst nicht bewusst, Aufgabe des Steuerberaters ist es daher, sie nicht nur darauf hinzuweisen, sondern ihnen auch anzuraten, eine Verfahrenseröffnung zu beantragen. Der Grat zwischen wohlmeinendem Abwarten und einem Verhalten, das als Beihilfe zur Insolvenzverschleppung gewertet werden kann, ist indes schmal. Insofern ist die Betreuung von Krisenmandaten immer auch mit besonderen Haftungsrisiken verknüpft.