Steuerberater als Nachfolgeberater

Der Generationenwechsel im Unternehmen ist meist heikel. Als gelassener externer Ratgeber mit tiefer Kenntnis der betriebswirtschaftlichen Fakten ist der Steuerberater dabei unverzichtbar.

Nicht immer sind Kinder tatsächlich die besten Nachfolger im Familienunternehmen. Denn es müssen schon Neigung und Eignung stimmen, wenn die Übertragung reibungslos gelingen und dem Unternehmen eine verlässliche Zukunftsperspektive geben soll. Dies einigermaßen neutral zu beurteilen, fällt nicht allen Unternehmern leicht. Tatsächlich  übergeben Unternehmen heute ihren Betrieb laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn zwar überwiegend an Familienmitglieder (54 Prozent), doch das muss nicht immer die beste Wahl sein. 29 Prozent suchen sich einen Nachfolger außerhalb des Unternehmens, 17 Prozent nehmen einen Mitarbeiter.

Die Wahl der richtigen Person ist eine überaus wichtige, wenngleich nicht die einzige Fragestellung, bei der Unternehmer im Rahmen der Nachfolgeregelung externen Rat benötigen. Steuerberater begleiten Unternehmen in der Regel über Jahre oder Jahrzehnte und kennen die Entwicklung genau. Ebenso kennen sie die wesentlichen handelnden Personen über einen längeren Zeitraum und können einschätzen, ob eine Übertragung innerhalb der Familie in Frage kommt oder qualifizierte Mitarbeiter für ein Management-Buy-Out zur Verfügung stünden.

Ganz wesentliche Begleiter sind Steuerberater aber ganz unabhängig von der späteren fachlichen Abarbeitung aller finanziellen und steuerlichen Fragestellungen bei der eigentlichen Übertragung als Impulsgeber im Vorfeld. Denn noch immer gibt es in Deutschland einen Nachfolgestau. Das Institut für Mittelstandsforschung sagt daher einen Übergabeboom in den kommenden Jahren voraus: Innerhalb von drei Jahren sollen etwa 100.000 Übertragungen stattfinden. Besonders schwierig gestaltet sich die Nachfolge bei kleinen Unternehmen. Sie zählen häufig zur Klientel des mittelständischen Beraters und sind auf umfangreiche Unterstützung angewiesen, wenn sie weitergeführt werden sollen – was nicht zuletzt im Interesse des Steuerberaters liegt, der sein Mandant behalten möchte.

 

Neues Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht steht bevor

Den Unternehmer bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts für die Nachfolge zu beraten, ist von ganz entscheidender Bedeutung, nicht nur, aber auch im Hinblick auf erbschaftsteuerliche Regelungen. So gilt etwa für eine Veräußerung an einen Externen nach dem 55. Lebensjahr nur der halbe durchschnittliche Steuersatz. Als aktuelles Beispiel kommt hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 die Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat. Für die Nachfolge bei Familienunternehmen bringt das erhebliche Nachteile mit sich. Da vorübergehend noch Verschonungsregeln gelten, heißt es für viele, zu handeln, ehe die Bundesregierung ein - hoffentlich verfassungskonformes - neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorlegt.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie Nachfolgeberatung eine Fülle von Aspekten berücksichtigen muss, die bis ins politische und persönliche Geschehen reichen und weit über die eigentliche steuerliche Gestaltung hinaus gehen. Das macht die Nachfolgeberatung für den Steuerberater zu einem äußerst vielschichtigen und interessanten Betätigungsfeld.