Berufszugang über das Studium

Nach einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium benötigen Bewerber noch einige berufspraktische Jahre, ehe sie sich zum Steuerberaterexamen anmelden können.

Wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium absolviert hat, das einen Umfang von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit hatte, muss im Anschluss zwei Jahre berufspraktisch in einer Steuerberatungskanzlei tätig sein. Erst danach verfügt er über die erforderlichen Voraussetzungen, um sich zum Examen anzumelden.

War das Studium dagegen kürzer angelegt, betrug die Regelstudienzeit also weniger als vier Jahre, sind drei Jahre Berufspraxis erforderlich. Dabei ist es in beiden Fällen wesentlich, dass diese Tätigkeit tatsächlich „auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Länderfinanzbehörden verwalteten Steuern“ erbracht wird, wie es im Steuerberatungsgesetz heißt; das ist im Normalfall die Steuerberatungspraxis.

Wer im Rahmen seines Studiums zunächst einen Bachelor-Abschluss erworben hat, anschließend berufspraktisch tätig war und danach in einem weiteren Hochschulstudium einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss wie den Master erworben hat, darf nicht nur die beiden Regelstudienzeiten zusammenrechnen, sondern auch die praktische Tätigkeit zwischen den Studienzeiten berücksichtigen.

 

Welches Studium ist ideal?

Steht das Berufsziel „Steuerberater“ bereits vor Beginn eines Studiums fest. Lohnt es sich, einen Blick auf die (unverbindlichen) Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu werfen, wie ein Masterstudium aus Sicht des Berufsstands ausgestaltet sein sollte, damit es bestmöglich auf die berufliche Tätigkeit als Steuerberater vorbereitet.

Sie finden sich zum Download auf den Seiten der BStBK und listen detailliert auf, welche Studieninhalte ein wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftliches Studium zu diesem Zweck enthalten sollte. Ob ein etwa gegebenenfalls auch im Ausland absolviertes Studium den Voraussetzungen für das Steuerberaterexamen  entspricht, klärt die zuständige Steuerberaterkammer und erteilt auf Antrag verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen.

 

Steuerberaterexamen nach Berufspraxis

Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung erfolgt parallel zur berufspraktischen Tätigkeit. Die meisten Bewerber bedienen sich hierzu externer Vorbereitungskurse. Unbedingt notwendig ist dies nicht, wohl aber hilfreich, denn die Durchfallquote ist regelmäßig hoch. So lag sie zuletzt bei fast 50 Prozent.