Wie werde ich Steuerberater?

Angehenden Steuerberatern stehen heute grundsätzlich zwei Wege offen: Entweder sie absolvieren ein betriebswirtschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder sie weisen als Steuerfachangestellte langjährige Berufserfahrung nach. Anschließend müssen aber alle die Prüfung zum Steuerberater absolvieren.

Die Durchfallquoten sind hoch, der Zugang zum Beruf des Steuerberaters gilt gemeinhin als schwierig. Tatsächlich lag die Quote im letzten Prüfungszeitraum (2014/2015) bei 48,6 Prozent. Im Vorjahr lag sie allerdings mit 40,7 Prozent deutlich niedriger. Generell schwankt sie von Jahr zu Jahr stark und bewegt sich dabei zwischen 40 und 50 Prozent. Diese Zahlen sollten aber nicht den Mut nehmen, denn tatsächlich liegt der Schlüssel zu einer bestandenen Prüfung in der Qualität der Vorbereitung. Glücksache ist das Bestehen hingegen nicht.

Ehe es aber soweit ist und ein Bewerber die bundeseinheitliche Prüfung bei seiner zuständigen Steuerberaterkammer ablegen kann, muss er die Voraussetzungen dafür nachweisen. Diese erwirbt er generell auf zwei unterschiedlichen Wegen: entweder über ein Hochschulstudium oder über eine Berufsausbildung.

 

Studium oder Ausbildung

Wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren absolviert hat, muss außerdem noch zwei Jahre berufspraktische Tätigkeit nachweisen, ehe er sich zur Prüfung anmelden kann. Betrug die Regelstudienzeit dagegen weniger als vier Jahre, sind drei berufspraktische Jahre erforderlich.

Grundsätzlich anders erfolgt der Zugang über die Berufsausbildung. Die Ausbildung muss in einem kaufmännischen Beruf erfolgt sein, typischerweise als Steuerfachangestellte oder als Steuerfachangestellter. Eine gleichwertige Ausbildung wird aber von den Kammern auch anerkannt. Der Ausbildung müssen zehn Jahre praktischer Tätigkeit folgen. Alternativ genügen sieben Jahre, wenn der Bewerber eine erfolgreiche Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum Bilanzbuchhalter nachweisen kann. Künftig könnte der Zugang über die Berufsausbildung allerdings wegfallen, immer häufiger diskutieren einschlägige Gremien derzeit über eine Vollakademisierung des Berufsstands.

 

Vorbereitungskurse nutzen

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt parallel zur Berufsausübung. Die überwiegende Mehrheit der Bewerber besucht dazu spezielle Vorbereitungskurse verschiedener Anbieter. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten wie der Umsatzsteuer, dem Ertragssteuerrecht sowie Buchführung und Bilanzwesen und einer mündlichen Prüfung.

Auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung folgt ein eigenes Bestellungsverfahren, bei dem noch einmal geprüft wird, ob der Bewerber persönlich geeignet ist und keine gegen eine Bestellung sprechenden Gründe vorliegen. Ist dem so, erhält der frisch bestellte Steuerberater seine Urkunde.