Die Kanzleigründung

Ein Gründungsvorhaben will geplant sein – deshalb kommt dem Businessplan eine ganz entscheidende Rolle zu.

Wer bei seiner Hausbank bezüglich eines Darlehens über 500.000 Euro vorstellig wird, weil er eine bestehende Kanzlei erwerben möchte, benötigt ohnehin einen Businessplan. Wesentlicher Bestandteil ist dabei selbstverständlich das Zahlenwerk mit der künftigen Umsatz- und Ertragsplanung. Beim Kanzleikauf ist dies vergleichsweise einfach zu bewerkstelligen, die BWAs der vergangenen drei Jahre liegen vor, ebenso eine detaillierte Auflistung der Umsätze der einzelnen Mandate.

Bei der Gründung einer neuen Kanzlei ist der Businessplan ebenso unverzichtbar, wenngleich viele Dinge vielleicht zunächst unkalkulierbar erscheinen mögen. Insbesondere die Planung der künftigen Umsätze stellt den Gründer möglicherweise vor eine Schwierigkeit, häufig liegen die tatsächlichen Umsätze später aber gar nicht so weit von dem entfernt, was im Businessplan skizziert wurde. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass der Businessplan als selbst vorgegebene Marschroute fungiert, die dem Gründer dabei hilft, seine Kanzlei Schritt für Schritt aufzubauen.

 

Selbstständig oder angestellt?

Bevor es aber so weit ist, bedarf es zunächst einiger wichtiger Schritte im Vorfeld. AM Beginn des Vorhabens steht die (selbst-)kritische Prüfung der eigenen Motivation und Befähigung zur Selbstständigkeit. Denn auch wenn der Steuerberaterberuf ein freiberuflicher ist, werden Kanzleien doch immer stärker zu Wirtschaftsunternehmen. Das bedeutet, dass der selbstständige Steuerberater künftig vielleicht ebenso viel Zeit mit der Führung seiner Kanzlei wie mit der eigentlichen Beratung verbringt.

Nach der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen folgt die Entscheidung darüber, ob die Selbstständigkeit allein oder mit Partner angestrebt und ob eine Kanzlei neu gegründet oder aber eine bestehende gekauft werden soll. Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich, einer der Hauptaspekte ist sicherlich der Kapitalbedarf, der aber auch bei einer Neugründung nicht unterschätzt werden sollte.

 

Berater brauchen Berater

Nach dieser grundsätzlichen Entscheidung, gilt es, sich umfassend über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Organisationsformen und strategische Perspektiven zu informieren. Verlässliche Informationen für die Gründung bieten die berufsständischen Organisationen, die Kammern und Verbände oder auch die Datev eG. Wer eine Kanzlei erwerben möchte, macht sich jetzt auf die Suche. Erst danach folgt der Businessplan, dem sich die Kapitalbeschaffung anschließt.

Mit der Anmeldung bei Verwaltung und Kammern erfolgt dann die eigentliche Gründung, die Umsetzung des Businessplans startet, etwa mit der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und der Mandatsakquise oder aber mit der Übertragung durch den Altinhaber.