Lohnen sich Fachberater und Doktortitel für den Steuerberater?

Die beliebtesten Spezialisierungen sind „Internationales Steuerrecht“ und „Unternehmensnachfolge“. Lukrativ ist aber vor allem eine Promotion – für Angestellte.

Vor zehn Jahren führten Deutscher Steuerberaterverband und Bundessteuerberaterkammer Fachberatertitel ein. Seitdem erfreuen sich diese steigender, aber verhaltener Beliebtheit. Nicht einmal 3.000 der rund 80.000 deutschen Steuerberater verfügen über einen der zehn möglichen Fachberatertitel. Diese vergleichsweise geringe Zahl hängt sicherlich auch damit zusammen, dass das Gros der Mandanten anders als beim Arzt oder Anwalt noch keine Spezialisierung einfordert.

Ob dies in der Zukunft so sein wird, ist spekulativ. Berater, die heute bereits Fachberatertitel erworben haben, messen mehrheitlich den Erfolg dessen nicht unmittelbar monetär. Daher ist es schwierig, zu eruieren, inwieweit positive Marketingeffekte tatsächlich zu spürbaren Mandatsgewinnen führen.

Der wirtschaftliche Effekt hängt vor allem davon ab, wie intensiv der Titel vermarktet wird und inwieweit nicht nur Neumandanten, sondern auch zusätzliche Beratungsaufträge bei bestehenden Kunden generiert werden können. Zudem unterscheiden sich die Chancen innerhalb der verschiedenen Sparten. So lassen sich als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung eher Neumandate gewinnen als mit Mediation.

Ebenfalls schwer erfassbar, aber nicht zu vernachlässigen, sind daneben die positiven Effekte, die sich durch das zusätzliche Know-how bei der Betreuung der bestehenden Kunden ergeben: Die Effizienz steigt, das Haftungsrisiko sinkt.

 

Doktortitel rechnet sich für Angestellte

Besser als bei Selbstständigen lässt sich der positive Effekt von zusätzlichen Qualifikationen bei Angestellten messen. Am deutlichsten macht dies der Doktortitel. So verdienen laut Vergleichsportal Gehalt.de promovierte angestellte Steuerberater im Schnitt rund 89.000 Euro und damit rund 20.000 Euro mehr als Berater ohne Titel. Der positive Effekt macht sich insbesondere beim Berufseinstieg bemerkbar, vor allem, wenn das Thema der Promotion fachlich zur Position passt. Ein Gehaltsaufschlag von 20 Prozent ist dann durchaus möglich.

Bei Kanzleiinhabern gilt diese einfache Rechnung nicht. Die Promotion für sich genommen führt ebenso wenig wie ein Fachberatertitel automatisch zu einem höheren Honorar. Wesentlich ist nicht nur die Vermarktung, sondern insbesondere, dass die strategische Ausrichtung und damit das Beratungsangebot zu den erworbenen Titeln passt.