Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer kommen Steuerberater und Mandanten am engsten in Kontakt. Dieses Tätigkeitsfeld ist daher das bedeutendste im Hinblick auf die Mandantenbeziehung.

Betrachtet man allein den Honoraraspekt, so kommt der Erklärung der Einkommensteuer in der Steuerberatungskanzlei gar kein so großes Gewicht zu: Nur 14 Prozent des Kanzleiumsatzes entfallen auf diesen Bereich; hinzu kommen noch einmal sieben Prozent für Deklarationsberatung. Verglichen mit den großen Geschäftsfelder Jahresabschluss und Rechnungswesen, die zusammen über die Hälfte des Umsatzes ausmachen, ist dies verhältnismäßig wenig.

Im Gegensatz zu der primär wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäftsbereichs in der Kanzlei steht der ideelle Wert, den die Erklärung seiner persönlichen Steuern für den Mandanten hat. Nirgendwo sonst achtet er so genau auf die Leistung des Beraters und wägt Kosten gegen Nutzen ab. Die größte Rolle spielt die Einkommensteuer in den kleineren Kanzleien, hier ist der Kontakt in der Regel persönlicher, auch der Umsatzanteil der Einkommensteuer ist prozentual höher.

Die Erhebungsformen der Einkommensteuer sind ganz allgemein die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. In den vergangenen Jahren hatten insbesondere die Veränderung der Steuergesetze und -regelungen in den Bereichen der Abgeltungssteuer, Pendlerpauschale und Elterngeld einen größeren Beratungsbedarf in den Kanzleien zur Folge. Künftig wird, wie es für Unternehmen schon lange Realität ist, die Umstellung des Besteuerungsverfahrens auf digitale Prozesse eine größere Rolle bei der Betreuung der Einkommensteuer spielen.

 

Vorausgefüllte Erklärung und Volldigitalisierung ab 2022

Ein wesentlicher Baustein dazu ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Über das Elster-Portal der Finanzverwaltung kann der Steuerbürger seit 2014 etwa Sozialversicherungsdaten, die beim Finanzamt elektronisch hinterlegt wurden, abrufen und in die Steuererklärung übernehmen. Steuerberater erledigen diesen Abruf für ihre Mandanten nach entsprechender gesonderter Bevollmächtigung und Registrierung.

Anders, als es ihr Name nahe legt, ist die vorausgefüllte Steuererklärung aber noch weit davon entfernt, tatsächlich eine große Arbeitserleichterung oder gar Automatisierung des Besteuerungsverfahrens zu sein. Dazu enthält sie noch viel zu wenig Daten. Aktuell sind dies die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen.

Selbst wenn die Datenmenge und damit der Automatisierungsgrad in Zukunft weiter steigen werden – geplant ist, dass man ab 2022 die Erklärung per Knopfdruck ohne Belege ans Finanzamt schicken kann -, bleibt der Steuerberater in der Verantwortung, seine Mandanten zur optimalen Besteuerung zu beraten.