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Steuerberater: Hinweispflicht auf Honorarvereinbarung

Steuerberater trifft seit kurzem eine Informationsverpflichtung gegenüber ihren Mandanten. Danach muss der Steuerberater seinen Mandanten auf die Möglichkeit des Abschlusses von Honorarvereinbarungen hinweisen. Wie ist diese Informationsverpflichtung in der Praxis umzusetzen?

Rechtsgrundlagen

Im Juli 2016 wurde insbesondere § 4 der Steuerberatervergütungsverordnung grundlegend überarbeitet. Neben der Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung dürfen danach auch Vereinbarungen über niedrigere Gebühren mit dem Mandanten abgeschlossen werden. Den Steuerberater trifft dabei die Verpflichtung,  den Mandanten in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrige als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.

 

Umsetzung

Der Steuerberater muss jeden vorhandenen und zukünftigen Mandanten über die neue rechtliche Situation informieren. Konsequenz daraus ist, dass alle Mandanten unterrichtet werden müssen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Ein allgemeiner Hinweis auf der Homepage des Steuerberaters ist nicht ausreichend.

 

Folgen der Nichtbeachtung

Theoretisch können aus dem Unterlassen der Aufklärung Schadensersatzansprüche gegen den Steuerberater entstehen. Hierzu müsste der Mandant jedoch zunächst einmal beweispflichtig darlegen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist.