Personengesellschaften, die freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig sind, werden vom Finanzamt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb eingestuft, wenn sie nebenher Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielen (sogenannte Abfärbung). Infolge dieser Einordnung...