Das Einkommensteuergesetz definiert eine Reihe von Berufen als freiberuflich, wie etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer etc.. Andere unternehmerische Tätigkeiten stellen hingegen gewerbliche Einkünfte dar. Die beiden Einkunftsarten unterscheiden sich durch die...